Info Abrechnung durch Krankenkassen
Informationen zum Erhalt von Blindenhilfsmitteln über die Krankenkassen
Wenn Sie ein Blindenhilfsmittel benötigen, beispielsweise
- einen Langstock,
- Ersatzkugeln für den Langstock,
- ein Farberkennungsgerät,
- einen Daisy-Player oder
- die Reparatur eines bestehenden Blindenhilfsmittels,
Bitte lassen Sie sich ein entsprechendes Rezept von Ihrer Augenärztin bzw. Ihrem Augenarzt oder Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt mit folgenden Angaben ausstellen:
- Art der Versorgung (z. B. Neuversorgung oder Reparatur),
- Anzahl und genaue Bezeichnung des benötigten Hilfsmittels (z.B. Daisy-Player, Farberkennungsgerät oder Langstock),
- Diagnose bzw. Bezeichnung der Augenerkrankung.
Das Rezept senden Sie bitte im Original an folgende Adresse:
Landeshilfsmittelzentrum des BSVS e. V.
Louis-Braille-Straße 6
01099 Dresden
Nach Eingang Ihres Rezeptes setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um das benötigte Hilfsmittel sowie die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen. Anschließend reichen wir den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Sofern die Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt, versenden wir das Hilfsmittel per DHL direkt zu Ihnen nach Hause. Sollte keine vollständige Kostenübernahme erfolgen, kontaktieren wir Sie selbstverständlich, um die weiteren Schritte gemeinsam zu besprechen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team vom Landeshilfsmittelzentrum Dresden